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Marc Karkossa, Experte für digitale provisionsfreie bAV
Wenn es um die betriebliche Altersvorsorge geht, stehen Arbeitgeber oft vor der Frage, wen sie über Änderungen oder neue Verträge informieren müssen. Eine korrekte und zeitnahe Kommunikation ist entscheidend, um rechtliche und organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Hier erfährst du, welche Parteien du bei der Verwaltung der bAV unbedingt einbeziehen solltest.
Kurz zusammengefasst
Wer muss informiert werden?
Steuerberater und/oder Lohnbüro
Sobald ein bAV-Vertrag abgeschlossen oder geändert wird, müssen die Löhne entsprechend angepasst werden. Dein Steuerberater und das Lohnbüro benötigen diese Informationen, um die Gehaltsabrechnungen korrekt zu erstellen. Dies ist besonders wichtig, um die steuerlichen Vorteile der bAV korrekt zu nutzen und mögliche Fehler zu vermeiden.
Versicherungsgesellschaft
Auch die Versicherungsgesellschaft muss bei Änderungen oder neuen bAV-Verträgen informiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn:
Ein neues bAV-Produkt eingeführt wird.
Ein Mitarbeiter mit bestehender bAV das Unternehmen verlässt.
Ein Mitarbeiter langfristig erkrankt.
Ein Mitarbeiter in Elternzeit geht.
Die Versicherungsgesellschaft braucht diese Informationen, um die Verträge entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz lückenlos bleibt.
Automatisierung als Lösung
Die Verwaltung der bAV kann komplex und zeitaufwendig sein. Daher empfiehlt es sich, auf eine digitale Plattform oder Software zu setzen, die diese Prozesse automatisiert. Solche Systeme können sich nahtlos in bestehende Lohn- und HR-Systeme integrieren und die relevanten Daten nutzen, um die bAV-Verwaltung effizient und fehlerfrei zu gestalten.
Fazit
Eine gut organisierte bAV-Verwaltung ist für Arbeitgeber unerlässlich. Indem du die relevanten Parteien – Steuerberater, Lohnbüro und Versicherungsgesellschaft – rechtzeitig informierst und auf moderne Automatisierungslösungen setzt, kannst du den Aufwand minimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass alles reibungslos läuft. DYNO bietet dir hier eine ideale Lösung, um diese Prozesse effizient und fehlerfrei zu managen, sodass du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber und Mitarbeitende
über DYNO wissen wollen.
Was ist DYNO?+
DYNO ist die digitale Plattform für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Arbeitgeber richten ihre bAV in einem Tag ein — ohne Provision, ohne Makler, ETF-basiert. Über 600 Unternehmen vertrauen DYNO.
Was kostet DYNO für Arbeitgeber?+
DYNO ist für Arbeitgeber kostenlos. Es fallen keine Maklerprovisionen an — 100 % des Beitrags fließt in die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, nicht in Vertriebskosten.
Wie lange dauert das Setup?+
Das Onboarding dauert durchschnittlich 20 Minuten. DYNO verbindet sich mit über 100 HR- und Payroll-Systemen und übernimmt Mitarbeiterdaten automatisch.
Wie hoch ist die Aktivierungsrate?+
91 % der eingeladenen Mitarbeitenden aktivieren ihre bAV aktiv — im Branchendurchschnitt unter 30 %. DYNO erklärt, berät und begleitet digital ohne externe Berater.
Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?+
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mitarbeitende zahlen aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) und sparen Steuern + Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen mindestens 15 % Zuschuss geben.
Was unterscheidet DYNO von klassischer bAV?+
Klassische bAV läuft über Makler mit Provisionssystem. DYNO ist provisionsfrei und ETF-basiert: Bei 35 Jahren Laufzeit bedeutet das bis zu 208.400 € mehr Kapital im Vergleich zu klassischen Versicherungsprodukten.

