Geltungsbereich
Die DYNO GmbH (im Folgenden „DYNO“) erbringt ihre Dienste im Rahmen der Vertragsanbahnung auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Leistungsvertrages werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von DYNO bestätigt wurden. DYNO behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Der Kunde hat nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung das außerordentliche Recht, den Vertrag zu kündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt.
Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung der von DYNO angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von DYNO bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird konkludent oder schriftlich durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Falls DYNO zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritte einsetzt, sind diese nicht Vertragspartner des Kunden. DYNO behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Mit Beginn des Vertragsverhältnisses (etwa bei Kaufabschluss nach eigenständiger Buchung der Software) sowie durch Übermittlung der Kontaktdaten des Nutzers an DYNO kommt ein Versicherungsmaklervertrag zwischen dem Nutzer und DYNO zustande. Hierfür ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Kontaktdaten auf der Seite ‘Registrierung’, ‘Mein DYNO - Unternehmen’, einer vergleichbaren Antragsstrecke bzw. einer entsprechenden Anfrage per Telefon oder E-Mail erfolgt. Erfolgt die Anfrage online und wird dem Nutzer, nach Übermittlung seiner Kontaktdaten, am ende der Anfrage, Beantragung oder Buchung keine Bestätigungsseite, sondern eine Fehlermeldung bzw. eine Fehlerseite wie beispielsweise ‘Es ist ein Fehler aufgetreten’ angezeigt, kommt der Maklervertrag nicht zustande.
Gegenstand des Versicherungsmaklervertrags ist die Beauftragung von DYNO mit der Überprüfung bestehender bAV, bKV und Altersversorgungen sowie des grundsätzlichen Versorgungsbedarfs der Mitarbeiter des Kundenunternehmens und Geschäftsführer aufgrund des Betriebsrentengesetzes. Außerdem ist DYNO dazu beauftragt, im Einklang mit dem Kundenunternehmen, neue Versorgungsverträge im Bereich der bAV, bKV und GGF-Versorgungen zu vermitteln.
Der Versicherungsmaklervertrag bezieht sich ausschließlich auf die bAV und bKV im
Kundenunternehmen, für die eine Vermittlung durch DYNO gewünscht wird. Es besteht keine Verpflichtung zur Tätigkeit oder Beratung außerhalb der bAV und bKV. Insbesondere sind Beratungen oder Betreuungen in anderen Versicherungsbereichen, in den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie in anderen Finanzdienstleistungsprodukten nicht Teil der Tätigkeit von DYNO im Rahmen dieses Maklervertrags.
Mit der Registrierung und dem Zustandekommen des Maklervertrages wird DYNO bevollmächtigt, den Kunden (Arbeitgeber) gegenüber Versicherungsgesellschaften uneingeschränkt zu vertreten. Dies umfasst die Abgabe und Entgegennahme aller Willenserklärungen zu Versicherungsverträgen, einschließlich deren Kündigung, Modifizierung sowie den Abschluss neuer Verträge. DYNO ist berechtigt, in den elektronischen Antragsprozessen der Versicherungspartner im Namen des Arbeitgebers zu agieren und die Policen der Mitarbeitenden elektronisch zu bestätigen.
Die Vollmacht umfasst zudem die Unterstützung im Schadenfall, die Geltendmachung von Versicherungsleistungen, die Durchführung von Beschwerden beim Ombudsmann, die Entgegennahme vorvertraglicher Unterlagen sowie das Einholen von Auskünften beim Rentenversicherungsträger. DYNO kann auch Untervollmachten erteilen.
Vertragsdauer und Kündigung
Die Verträge beginnen mit der ersten Erfüllungshandlung, sofern im Leistungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, insofern in den Kaufbedingungen nichts anderes vereinbart wurde. Sofern der Vertrag nicht zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag erneut um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (im Folgenden „Vertragsintervall“) und kann sodann gemäß vorgenannter Frist wieder zum Ablauf eines Vertragsintervalls gekündigt werden. Das Recht beider Parteien auf außerordentliche Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt. Ein etwaiger Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums und muss nicht gekündigt werden. Der Widerruf der Einzugsermächtigung kommt einer außerordentlichen Kündigung gleich. Die Kündigung kann per E-Mail oder per Brief erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet. Nach Ablauf des Abonnements wird der Zugriff des Nutzers auf das System gesperrt.
Leistungsumfang
DYNO stellt dem Kunden die technischen Bedingungen für die Veröffentlichung von Programmen im Internet gemäß des jeweiligen Leistungsvertrags zur Verfügung und garantiert eine Verfügbarkeit des Portals von 99,9% des jeweiligen Produkts im Jahresmittel. Es können Zeiten auftreten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DYNO liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht über das Internet erreichbar sind. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster mitgeteilt wurden, werden als verfügbar gewertet. Weiterhin sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen Bestandteil der Leistungsverpflichtung. DYNO behält sich das Recht vor, die Leistung zu modifizieren oder zu verbessern. Wenn der Leistungsumfang eingeschränkt wird, besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt werden, ist DYNO berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Dadurch können keine Ansprüche auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Bei einer grundlegenden Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet behält sich DYNO das Recht vor, außerordentlich zu kündigen, wenn es für DYNO unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
Geheimhaltung und Datenschutz
DYNO verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und diese – soweit nicht zur Erzielung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. DYNO hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sichergestellt, dass auch diese keine Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse durchführen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehen, zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV-mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. DYNO und beauftragte Erfüllungsgehilfen verarbeiten diese Daten gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie gemäß §4 der Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Der Kunde hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten kostenlos bei DYNO abzufragen. DYNO verpflichtet sich, diese Daten allein zur Leistungserbringung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn diese Dritte sind an der Leistungserstellung beteiligt. Der Kunde stellt DYNO von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei. Soweit nichts anderes vereinbart gestattet der Kunde die Kommunikation per Telefax und per EMail.
Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per EMail Computerviren o.ä. übertragen werden. Der Kunde hat entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden an seine Systeme zu verhindern. EMails und Telefaxe können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Risiko kann durch Verschlüsselung gemindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies nimmt der Kunde in Kauf.
Zahlungsbedingungen
Alle von DYNO angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die vereinbarten Grundentgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils im Voraus zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer für die Nutzung innerhalb von Internetdiensten oder für weitere Produkte innerhalb des Systems können per elektronischem Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder Rechnung erfolgen. Im Falle der Abrechnung über DYNO wird DYNO durch den Kunden berechtigt, die von ihm zu leistende Zahlung zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften ist DYNO berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 8,00 € pro Lastschrift zu berechnen. Wenn die monatlichen oder jährlichen Kosten für das Abonnement nicht rechtzeitig von der Kreditkarte oder vom Konto abgebucht werden können, wird der Zugriff des Nutzers auf das System gesperrt. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.
Ein Wechsel von einem Monats- zu einem Jahresabonnement ist mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsmonats möglich. Das Abonnement wird dann automatisch um ein Jahr verlängert. Gleiches gilt für den Wechsel von einem Monats- / Jahresabonnement zu einem anderen Monats- / Jahresabonnement. Ein Wechsel von einem Jahres- auf ein Monatsabonnement ist bis zum letzten Tag des Rechnungsjahres und mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsjahres möglich, sofern die Möglichkeit eines Monatsabonnements besteht. Das Abonnement läuft dann automatisch im Monatsrhythmus weiter.
Sowohl auf der Website als auch in der Software im Bereich ‘Mein DYNO - Tarife’ finden sich Preisinformationen. Diese können durch Angaben wie die Anzahl Mitarbeitenden, dem Abrechnungsintervall oder der Wahl eines Tarifs Preise angepasst werden. Alle hier genannten Preise sind Schätzungen, welche nach Buchung anhand der tatsächlich im DYNO Portal existierenden Mitarbeitenden und Vertragsnummern verifiziert und angepasst werden. Unterscheidet sich die tatsächliche Anzahl existierender Mitarbeitenden im DYNO Portal von der, bei initialer Buchung vom Nutzenden angegebenen Anzahl Mitarbeitenden, passt sich der Preis entsprechend dem DYNO Preismodell an.
Mindert sich die Anzahl der Mitarbeitenden, wird der Abonnementpreis mit Übergang zur darauffolgenden Abrechnungsperiode angepasst (Beispiel: Hat ein Nutzender im Januar 2023 einen Tarif für ‘0 - 25 Mitarbeitende’ und Abrechnungsintervall ‘jährlich’ abgeschlossen und ab Mai 2023 mehr als 25 Mitarbeitende, wird der Tarif zum Wechsel des Abrechnungsintervalls im Januar 2024 angepasst). Findet während einer laufenden Abrechnungsperiode ein vom Nutzenden selbst angestoßener Tarifwechsel statt, bezieht sich dieser bereits auf die noch ausstehende Vertragslaufzeit (Beispiel: Wird ein, im Januar 2023 mit Abrechnungsintervall ‘jährlich’ abgeschlossener Tarif auf Kundenwunsch hin im Mai 2023 auf den nächsthöheren Tarif angepasst, erfolgt die Anpassung bereits für die noch ausstehenden sieben Monate Juni bis Dezember).
Mitwirkungs- und Kundenpflichten
Der Kunde ist verpflichtet, für eine entsprechende Deckung auf das von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung angegebene Konto zu sorgen. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind und dass er die Leistungen von DYNO nicht als Verbraucher bezieht. Er verpflichtet sich, DYNO jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten (insbesondere über die Änderung der Daten zum Bankkonto des Kunden) zu informieren. Der Kunde stellt DYNO von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt der Weise, dass der Kunde DYNO den gesamten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten zu ersetzen hat.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die DYNO oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Portals entstehen.
Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können gegenüber DYNO und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ebenfalls bleibt die Haftung von DYNO wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unberührt. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat DYNO nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. DYNO haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Der Absender ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich. DYNO haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können. Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn DYNO grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Weiter haftet DYNO nicht für sämtliche, über die von DYNO empfohlenen, zusätzlich definierten Zuschussgruppen, sollten diese nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG), Art. 3 des Grundgesetzes (GG), dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), individuellen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen übereinstimmen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Freiburg.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 §§ 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
DYNO GmbH
Hauptstraße 66
77652 Offenburg
Telefon: +49-7822 7889000
E-Mail: support@dyno.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.