Ab dem 1. Januar 2027 kommt das Altersvorsorgedepot. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist die größte Änderung in der deutschen Alterssicherung seit Einführung der Riester-Rente. Für Arbeitgeber stellt sich eine naheliegende Frage: Verändert das etwas an der betrieblichen Altersvorsorge, und müssen wir handeln? Die kurze Antwort: Nein, ihr müsst nichts an eurer bAV ändern. Aber es lohnt sich zu verstehen, was das neue Instrument ist, wo es ansetzt, und warum beides langfristig ineinandergreift.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Produkt der privaten Altersvorsorge. Es ist der Nachfolger der Riester-Rente und soll ab dem 1. Januar 2027 von Anbietern am Markt angeboten werden können.
Der wesentliche Unterschied zur Riester-Rente: Das Altersvorsorgedepot erlaubt chancenorientierte, renditestarke Anlageformen – darunter ausdrücklich auch ETFs – ohne verpflichtende Kapitalgarantie. Wer auf Garantie besteht, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Wer auf Rendite setzt, kann in ein Altersvorsorgedepot ohne Garantieversprechen einzahlen.
Das Bundesfinanzministerium beschreibt das Altersvorsorgedepot als einen Vertrag, der auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen, und bei dem Kapitalerträge in der Ansparphase nicht besteuert werden.
Daneben gibt es das sogenannte Standarddepot: eine vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots mit gesetzlich begrenzten Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent jährlich und vordefinierten Anlageoptionen. Es richtet sich an Menschen mit wenig Vorerfahrung mit Investitionen an Kapitalmärkten, die Anlageentscheidungen nicht selbst treffen wollen.
Was ist der Unterschied zur betrieblichen Altersvorsorge?
Das ist die zentrale Frage – und die Antwort ist eindeutig: Altersvorsorgedepot und bAV sind grundverschiedene Instrumente, die unterschiedliche Säulen der Altersversorgung bedienen.

Was ändert sich konkret für Arbeitgeber?
Direkt: nichts. Das Altersvorsorgedepot ist ein privates Instrument, das Arbeitnehmer eigenständig abschließen. Arbeitgeber sind dabei nicht involviert, weder bei der Einrichtung noch bei der laufenden Administration.
Was sich mittelfristig ändern kann: die Erwartungshaltung eurer Mitarbeitenden. Wenn das Altersvorsorgedepot ab 2027 öffentlich als einfache, ETF-basierte Altersvorsorge kommuniziert wird, werden Arbeitnehmer stärker über Vorsorge nachdenken und dabei auch fragen, was ihr Arbeitgeber bietet.
Das ist kein Risiko, sondern eine Chance. Unternehmen, die bereits eine moderne, transparente bAV anbieten, haben ein klares Argument in der Einstellung und Bindung von Mitarbeitenden.
Was ändert sich für Mitarbeitende?
Für Arbeitnehmer öffnet das Altersvorsorgedepot einen neuen, staatlich geförderten Kanal für private Vorsorge – unabhängig vom Arbeitgeber.
Die neue Förderlogik ist einfacher als Riester: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhält man 50 Cent Grundzulage vom Staat; für weitere bis zu 1.440 Euro sind es 25 Cent pro Euro. Die maximale staatliche Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Für Familien kommt die Kinderzulage hinzu: Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro einen Euro als Kinderzulage – also maximal 300 Euro pro Kind und Jahr.
Wichtig: Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für eine bAV. Wer beides nutzt, kombiniert den steuerlichen Hebel des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 63 EStG, steuer- und sozialversicherungsfrei) mit der privaten Zulagenförderung. Das ergibt mehr Netto-Vorsorge als jedes der beiden Instrumente allein.
Riester-Vertrag: Was gilt für Bestandskunden?
Wer heute einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.
Ein Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich, aber keine Pflicht. Man kann von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Zeitplan: Wann kommt was?
Die neuen Produkte können von den Anbietern ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Zertifizierung der Verträge läuft über das Bundeszentralamt für Steuern. Ab dem gleichen Datum ändert sich auch das Zertifizierungsverfahren: Statt einer vollständigen Vorabprüfung wird eine Zertifizierung unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt.
Für Arbeitgeber, die noch keine bAV anbieten: Die bAV ist bereits heute möglich – und wartet nicht auf 2027. Der steuerliche Rahmen (§ 3 Nr. 63 EStG) ist seit Jahren etabliert und mit dem BRSG II weiter gestärkt worden.
Auszahlungsphase: Welche Optionen bietet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist nicht nur ein Ansparprodukt, auch die Auszahlungsphase wird mit der Reform flexibler gestaltet. Wer ab 2027 ein Altersvorsorgedepot bespart, kann zu Rentenbeginn zwischen mehreren Optionen wählen.
Konkret stehen zwei Wege zur Verfügung: eine lebenslange Leibrente, die eine feste monatliche Zahlung bis zum Lebensende garantiert, oder ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Längere Auszahlungspläne sind möglich. Zusätzlich ist zu Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals förderunschädlich möglich.
Wichtig für die Entscheidung: Der Auszahlungsplan trägt ein Langlebigkeitsrisiko. Mit Ablauf des Plans ist das Kapital verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen. Wer sichergehen will, auch im hohen Alter abgesichert zu sein, wählt die Leibrente. Wer mehr Flexibilität und Vererbbarkeit des noch nicht ausgezahlten Vermögens möchte, wählt den Auszahlungsplan. Ein Wechsel zwischen beiden Optionen ist noch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich, auch zu einem anderen Anbieter.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot funktioniert anders als ein klassischer Steuervorteil: Die Zulagen fließen direkt in den Altersvorsorgevertrag, erhöhen also das angesparte Kapital und nicht das monatliche Nettoeinkommen. Gefördert wird der Eigenbeitrag bis zu 1.800 Euro jährlich; darüber hinaus eingezahlte Beträge bis zum Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr sind zwar von der Kapitalertragsteuer befreit, aber nicht mehr zulagenberechtigt.
Wer zusätzlich eine günstigere steuerliche Behandlung über den Sonderausgabenabzug geltend machen kann, profitiert davon im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob der Steuerweg günstiger ist als die Zulage allein.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Das Altersvorsorgedepot ist auf langfristige Vorsorge ausgelegt. Wer das angesparte Kapital vor Renteneintritt entnimmt oder den Vertrag in einer nicht vorgesehenen Weise auflöst, begeht eine sogenannte schädliche Verwendung im Sinne des Gesetzes. Die Konsequenz: Alle während der Ansparphase gewährten Zulagen sowie steuerliche Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden.
Ausnahmen gibt es für wenige förderunschädliche Entnahmemöglichkeiten, etwa eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn, die Nutzung für selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheimrenten-Förderung) oder die Abfindung einer sogenannten Kleinbetragsrente. Außerhalb dieser Fälle gilt: Wer früher an das Geld will, verliert die staatliche Förderung.
Alternativ zur Kündigung besteht jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag ruhend zu stellen – also die Einzahlungen zu pausieren, ohne das angesparte Kapital zu berühren. Das angesparte Vermögen bleibt dann weiter im Depot und wird nicht als schädliche Verwendung gewertet.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es ersetzt die Riester-Rente durch ein flexibleres, renditeorientierteres Instrument – und macht staatlich geförderte Kapitalmarktanlage erstmals ohne Garantiezwang möglich. Für Arbeitgeber ändert sich durch das Altersvorsorgedepot direkt nichts. Die bAV bleibt das stärkste Vorsorgeprodukt im Arbeitgeberverhältnis, weil sie steuer- und sozialversicherungsfrei funktioniert – ein Hebel, den das Altersvorsorgedepot als privates Instrument nicht bieten kann. Langfristig sprechen beide Instrumente dieselbe Frage an: Wie sichert man den Lebensstandard im Alter – effizient, transparent und kapitalmarktnah? Die Antwort lautet nicht entweder/oder, sondern beides – mit dem Arbeitgeber als aktivem Teil des Vorsorgesystems.
Dieser Kommentar gibt die Einschätzung von DYNO wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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