Bestandsvertrag der bAV mitnehmen?

Sollten Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernommen werden?

Sollten Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernommen werden?

3 Minuten

Marc Karkossa, Experte für digitale provisionsfreie bAV

Wenn Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie deren bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernehmen sollten. Diese Frage kommt häufiger vor, als man denkt, und sie bringt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Bestandsvertrag in der bAV

Rechtliche Risiken bei der Übernahme von Bestandsverträgen

Die Alternative: Deckungskapitalübertragung

Fazit

Kurz zusammengefasst

Definition Bestandsvertrag

Definition Bestandsvertrag

Ein Bestandsvertrag ist ein bereits bestehender bAV-Vertrag, den ein Mitarbeiter von einem früheren Arbeitgeber mitbringt. Der neue Arbeitgeber kann diesen übernehmen oder nur das Kapital in ein neues Modell übertragen lassen.

Ein Bestandsvertrag ist ein bereits bestehender bAV-Vertrag, den ein Mitarbeiter von einem früheren Arbeitgeber mitbringt. Der neue Arbeitgeber kann diesen übernehmen oder nur das Kapital in ein neues Modell übertragen lassen.

Risiken der Übernahme

Risiken der Übernahme

Die Übernahme eines Bestandsvertrags bedeutet auch die Übernahme aller Rechte und Pflichten. Ungünstige Konditionen oder fehlendes Kapital können für den Arbeitgeber finanzielle Risiken bedeuten.

Die Übernahme eines Bestandsvertrags bedeutet auch die Übernahme aller Rechte und Pflichten. Ungünstige Konditionen oder fehlendes Kapital können für den Arbeitgeber finanzielle Risiken bedeuten.

Vorteile der Deckungskapitalübertragung

Vorteile der Deckungskapitalübertragung

Bei einer Deckungskapitalübertragung wird nur das Kapital in einen neuen Vertrag übertragen. Das reduziert rechtliche Risiken für den Arbeitgeber und kann dem Mitarbeiter bessere Konditionen sichern.

Bei einer Deckungskapitalübertragung wird nur das Kapital in einen neuen Vertrag übertragen. Das reduziert rechtliche Risiken für den Arbeitgeber und kann dem Mitarbeiter bessere Konditionen sichern.



Was ist ein Bestandsvertrag in der bAV?

Ein Bestandsvertrag in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bezeichnet einen bereits bestehenden Vorsorgevertrag, den ein Mitarbeitender bei einem früheren Arbeitgeber abgeschlossen hat. Dieser Vertrag enthält die zugesagten Leistungen und das bereits angesparte Deckungskapital.

Beim Arbeitgeberwechsel hat der neue Arbeitgeber verschiedene Optionen hinsichtlich dieses Vertrags:

  • Er kann in den bestehenden Vertrag einsteigen und die bisherigen Rechte und Pflichten übernehmen.

  • Alternativ kann er das angesparte Deckungskapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen (Deckungskapitalübertragung), ohne den Vertrag selbst zu übernehmen.



Rechtliche Risiken bei der Übernahme von Bestandsverträgen

Ein bestehender bAV-Vertrag mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, doch Vorsicht ist geboten. Wenn Sie als Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen, übernehmen Sie auch sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Das kann problematisch werden, wenn der Vertrag ungünstige Konditionen aufweist. Ein häufiges Risiko besteht darin, dass der Vertrag weniger Kapital enthält als eingezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie als Arbeitgeber sogar nachschusspflichtig werden, was finanzielle Risiken birgt.



Die Alternative: Deckungskapitalübertragung

Eine sicherere und oft bessere Lösung ist die sogenannte Deckungskapitalübertragung. Diese vom Staat eingeführte Option ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Kapital aus seinem alten bAV-Vertrag in einen neuen Vertrag zu übertragen, der bessere Konditionen bietet. Für den Arbeitgeber reduziert sich so das rechtliche Risiko erheblich, während der Mitarbeiter von verbesserten Vertragsbedingungen profitiert. Das Ziel sollte immer sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Mitarbeiters bestmöglich berücksichtigt.

Fazit

Bevor Sie als Arbeitgeber bestehende bAV-Verträge übernehmen, sollten Sie diese gründlich prüfen lassen. Eine einfache Übernahme kann erhebliche Risiken bergen, die durch eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls durch eine Deckungskapitalübertragung vermieden werden können. Mit DYNO können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter einen fairen und provisionsfreien bAV-Vertrag erhalten, der keine versteckten Kosten enthält und langfristig die bestmögliche Rendite bietet.

Autor

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Marc Karkossa

Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Bestandsvertrag in der bAV

Rechtliche Risiken bei der Übernahme von Bestandsverträgen

Die Alternative: Deckungskapitalübertragung

Fazit

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber und Mitarbeitende
über DYNO wissen wollen.

Was ist DYNO?+

DYNO ist die digitale Plattform für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Arbeitgeber richten ihre bAV in einem Tag ein — ohne Provision, ohne Makler, ETF-basiert. Über 600 Unternehmen vertrauen DYNO.

Was kostet DYNO für Arbeitgeber?+

DYNO ist für Arbeitgeber kostenlos. Es fallen keine Maklerprovisionen an — 100 % des Beitrags fließt in die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, nicht in Vertriebskosten.

Wie lange dauert das Setup?+

Das Onboarding dauert durchschnittlich 20 Minuten. DYNO verbindet sich mit über 100 HR- und Payroll-Systemen und übernimmt Mitarbeiterdaten automatisch.

Wie hoch ist die Aktivierungsrate?+

91 % der eingeladenen Mitarbeitenden aktivieren ihre bAV aktiv — im Branchendurchschnitt unter 30 %. DYNO erklärt, berät und begleitet digital ohne externe Berater.

Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?+

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mitarbeitende zahlen aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) und sparen Steuern + Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen mindestens 15 % Zuschuss geben.

Was unterscheidet DYNO von klassischer bAV?+

Klassische bAV läuft über Makler mit Provisionssystem. DYNO ist provisionsfrei und ETF-basiert: Bei 35 Jahren Laufzeit bedeutet das bis zu 208.400 € mehr Kapital im Vergleich zu klassischen Versicherungsprodukten.

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DYNO bietet Unternehmen eine moderne bAV-Lösung — provisionsfrei, transparent und staatlich gefördert. So kommt jeder Euro bei den Mitarbeitenden an.

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