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Betrieblichen Altersvorsorge > Wer ist zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) berechtigt?

Wer ist zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) berechtigt?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine bAV? Hier klären wir die wichtigsten Fragen und erläutern, wer von dieser Vorsorgeform profitieren kann.

Wer ist zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) berechtigt?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine bAV? Hier klären wir die wichtigsten Fragen und erläutern, wer von dieser Vorsorgeform profitieren kann.

Wer ist zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) berechtigt?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine bAV? Hier klären wir die wichtigsten Fragen und erläutern, wer von dieser Vorsorgeform profitieren kann.

Wer ist zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) berechtigt?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine bAV? Hier klären wir die wichtigsten Fragen und erläutern, wer von dieser Vorsorgeform profitieren kann.

💡 Das solltest du wissen

  • Anspruch auf bAV: Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer*innen Anspruch auf eine bAV, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

  • Unterschiedliche Arbeitsverhältnisse: Ob befristet, unbefristet, in Vollzeit, Teilzeit oder als Auszubildende*r – die bAV steht dir offen.

  • Steuerliche Vorteile: Beiträge zur bAV können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden, was deine spätere Rente erhöht.

💡 Das solltest du wissen

  • Anspruch auf bAV: Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer*innen Anspruch auf eine bAV, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

  • Unterschiedliche Arbeitsverhältnisse: Ob befristet, unbefristet, in Vollzeit, Teilzeit oder als Auszubildende*r – die bAV steht dir offen.

  • Steuerliche Vorteile: Beiträge zur bAV können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden, was deine spätere Rente erhöht.

Kurz & knapp erklärt

Kurz & knapp erklärt

Anspruch auf bAV – Wer ist berechtigt?

Geschäftsführer*innen und Geschäftsführer

Geschäftsführer*innen von Unternehmen haben in der Regel Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Regelung gilt sowohl für Unternehmen mit einer gesetzlichen Verpflichtung als auch für solche, die freiwillig eine bAV anbieten.

Geschäftsführer*innen von Unternehmen haben in der Regel Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Regelung gilt sowohl für Unternehmen mit einer gesetzlichen Verpflichtung als auch für solche, die freiwillig eine bAV anbieten.

Angestellte in befristeten oder unbefristeten Verträgen

Egal, ob du einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hast, du bist grundsätzlich berechtigt, eine bAV abzuschließen, sofern du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist.

Egal, ob du einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hast, du bist grundsätzlich berechtigt, eine bAV abzuschließen, sofern du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist.

Auszubildende

Auch Auszubildende können Anspruch auf eine bAV haben. Sie sind oft pflichtversichert und können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Auch Auszubildende können Anspruch auf eine bAV haben. Sie sind oft pflichtversichert und können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Teilzeitkräfte

Wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du ebenfalls Anspruch auf eine bAV, vorausgesetzt, du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du ebenfalls Anspruch auf eine bAV, vorausgesetzt, du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, können ebenfalls eine bAV in Anspruch nehmen. Auch hier gilt die Voraussetzung der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, können ebenfalls eine bAV in Anspruch nehmen. Auch hier gilt die Voraussetzung der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflichtversicherte Mitarbeitende

Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet) – wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet) – wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Warum ist bAV wichtig?

Eine betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es dir, einen Teil deines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine private Altersvorsorge einzuzahlen. Das bedeutet, dass du für deine Rente sparen kannst, ohne sofort Abzüge durch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu haben. Dies kann deine spätere Rente erheblich aufbessern und dir eine zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter bieten.

Eine betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es dir, einen Teil deines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine private Altersvorsorge einzuzahlen. Das bedeutet, dass du für deine Rente sparen kannst, ohne sofort Abzüge durch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu haben. Dies kann deine spätere Rente erheblich aufbessern und dir eine zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter bieten.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und steht vielen Arbeitnehmerinnen offen. Ob Geschäftsführerin, Angestellter, Auszubildender oder Teilzeitkraft – die Voraussetzung ist oft nur die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nutze die Möglichkeit der bAV, um für deinen Ruhestand vorzusorgen und deine finanzielle Zukunft zu sichern.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und steht vielen Arbeitnehmerinnen offen. Ob Geschäftsführerin, Angestellter, Auszubildender oder Teilzeitkraft – die Voraussetzung ist oft nur die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nutze die Möglichkeit der bAV, um für deinen Ruhestand vorzusorgen und deine finanzielle Zukunft zu sichern.

Autor

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Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.

DYNO macht es Unternehmen leicht, ihren Mitarbeitern die Altersversorgung zu bieten, die sie verdienen.

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