Betrieblichen Altersvorsorge > Sollte ich Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernehmen?
Sollten Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernommen werden?
Wenn Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie deren bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernehmen sollten. Diese Frage kommt häufiger vor, als man denkt, und sie bringt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich.
Sollten Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernommen werden?
Wenn Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie deren bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernehmen sollten. Diese Frage kommt häufiger vor, als man denkt, und sie bringt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich.
Sollten Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernommen werden?
Wenn Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie deren bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernehmen sollten. Diese Frage kommt häufiger vor, als man denkt, und sie bringt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich.
Sollten Bestandsverträge von neuen Mitarbeitern übernommen werden?
Wenn Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie deren bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernehmen sollten. Diese Frage kommt häufiger vor, als man denkt, und sie bringt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich.
💡 Das solltest du wissen
Rechtliche Risiken: Übernahme eines bestehenden Vertrags kann finanzielle Risiken für den Arbeitgeber bergen.
Deckungskapitalübertragung: Häufig die bessere Alternative, um rechtliche Risiken zu minimieren und bessere Konditionen zu ermöglichen.
Prüfung vor Übernahme: Niemals einen bestehenden Vertrag übernehmen, ohne ihn vorher prüfen zu lassen.
💡 Das solltest du wissen
Rechtliche Risiken: Übernahme eines bestehenden Vertrags kann finanzielle Risiken für den Arbeitgeber bergen.
Deckungskapitalübertragung: Häufig die bessere Alternative, um rechtliche Risiken zu minimieren und bessere Konditionen zu ermöglichen.
Prüfung vor Übernahme: Niemals einen bestehenden Vertrag übernehmen, ohne ihn vorher prüfen zu lassen.
Kurz & knapp erklärt
Kurz & knapp erklärt
Rechtliche Risiken bei der Übernahme von Bestandsverträgen
Ein bestehender bAV-Vertrag mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, doch Vorsicht ist geboten. Wenn Sie als Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen, übernehmen Sie auch sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Das kann problematisch werden, wenn der Vertrag ungünstige Konditionen aufweist. Ein häufiges Risiko besteht darin, dass der Vertrag weniger Kapital enthält als eingezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie als Arbeitgeber sogar nachschusspflichtig werden, was finanzielle Risiken birgt.
Ein bestehender bAV-Vertrag mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, doch Vorsicht ist geboten. Wenn Sie als Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen, übernehmen Sie auch sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Das kann problematisch werden, wenn der Vertrag ungünstige Konditionen aufweist. Ein häufiges Risiko besteht darin, dass der Vertrag weniger Kapital enthält als eingezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie als Arbeitgeber sogar nachschusspflichtig werden, was finanzielle Risiken birgt.
Die Alternative: Deckungskapitalübertragung
Eine sicherere und oft bessere Lösung ist die sogenannte Deckungskapitalübertragung. Diese vom Staat eingeführte Option ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Kapital aus seinem alten bAV-Vertrag in einen neuen Vertrag zu übertragen, der bessere Konditionen bietet. Für den Arbeitgeber reduziert sich so das rechtliche Risiko erheblich, während der Mitarbeiter von verbesserten Vertragsbedingungen profitiert. Das Ziel sollte immer sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Mitarbeiters bestmöglich berücksichtigt.
Eine sicherere und oft bessere Lösung ist die sogenannte Deckungskapitalübertragung. Diese vom Staat eingeführte Option ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Kapital aus seinem alten bAV-Vertrag in einen neuen Vertrag zu übertragen, der bessere Konditionen bietet. Für den Arbeitgeber reduziert sich so das rechtliche Risiko erheblich, während der Mitarbeiter von verbesserten Vertragsbedingungen profitiert. Das Ziel sollte immer sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Mitarbeiters bestmöglich berücksichtigt.
Fazit
Bevor Sie als Arbeitgeber bestehende bAV-Verträge übernehmen, sollten Sie diese gründlich prüfen lassen. Eine einfache Übernahme kann erhebliche Risiken bergen, die durch eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls durch eine Deckungskapitalübertragung vermieden werden können. Mit DYNO können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter einen fairen und provisionsfreien bAV-Vertrag erhalten, der keine versteckten Kosten enthält und langfristig die bestmögliche Rendite bietet.
Bevor Sie als Arbeitgeber bestehende bAV-Verträge übernehmen, sollten Sie diese gründlich prüfen lassen. Eine einfache Übernahme kann erhebliche Risiken bergen, die durch eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls durch eine Deckungskapitalübertragung vermieden werden können. Mit DYNO können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter einen fairen und provisionsfreien bAV-Vertrag erhalten, der keine versteckten Kosten enthält und langfristig die bestmögliche Rendite bietet.
Autor
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Marc Karkossa
Marc Karkossa
Marc Karkossa
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.