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Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

5 Minuten

Marc Karkossa - Experte für digitale betriebliche Altersvorsorge

Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.

Inhaltsverzeichnis

Niedriges Vertragsguthaben

Auflösung der Entgeltumwandlung

Einschränkungen und Alternativen

Fazit

Kurz zusammengefasst

Niedriges Vertragsguthaben

Wenn nur geringe Beträge in deiner bAV angespart wurden, kann eine Auflösung möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt und dein Arbeitgeber zustimmt.

Auflösung der Entgeltumwandlung

Auch die Beendigung der Entgeltumwandlung während des Arbeitsverhältnisses ist eine Option. Dazu braucht es die Zustimmung deines Arbeitgebers und meist auch die der Versicherungsgesellschaft.

Einschränkungen und Alternativen

Eine Aufhebung ist nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich und erfordert mehrere Zustimmungen. Falls das nicht geht, können Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Pausieren der Einzahlungen genutzt werden.

Ausnahmefälle: Wann eine Aufhebung möglich ist



Niedriges Vertragsguthaben oder Rückkaufswert

Wenn in deiner bAV nur ein sehr geringer Betrag angespart wurde, kann es möglich sein, den Vertrag aufzulösen. Das kann der Fall sein, wenn der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt. Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss dieser Auflösung zustimmen.



Auflösung der Entgeltumwandlung

Eine weitere Option besteht darin, die Entgeltumwandlung innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu beenden. Auch hier ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wenn er einverstanden ist, kann eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgen. Allerdings muss auch die Versicherungsgesellschaft den Ausnahmefall akzeptieren.



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Eine Aufhebung der bAV ist nur während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst du die bAV nicht auflösen. Zudem handelt es sich bei der Aufhebung nicht um eine klassische Kündigung. Vielmehr ist es eine Beendigung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, die sowohl die Zustimmung des Arbeitgebers als auch oft die des Versorgungsträgers erfordert.

Falls eine Aufhebung nicht in Frage kommt, gibt es Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen. Das bedeutet, dass keine zukünftigen Beiträge mehr in die bAV eingezahlt werden, aber der bestehende Vertrag weiterhin bestehen bleibt.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir eine wertvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung der bAV ist rechtlich zwar nicht vorgesehen, aber es gibt spezielle Situationen, in denen eine Aufhebung möglich ist. Falls du unzufrieden bist, solltest du die Option der Beitragsfreistellung in Betracht ziehen und prüfen, ob dein Vertrag bei DYNO besser aufgehoben wäre – ganz ohne versteckte Kosten und Provisionen.

Autor

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Marc Karkossa

Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.

Berechtigte Fragen

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber und Mitarbeitende
über DYNO wissen wollen.

Was ist DYNO?

DYNO ist die digitale Plattform für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Arbeitgeber richten ihre bAV in durchschnittlich 20 Minuten ein — ohne Provision, ohne Makler, ETF-basiert. Über 600 Unternehmen vertrauen DYNO.

Was kostet DYNO für Arbeitgeber?

DYNO berechnet eine Grundgebühr plus eine Gebühr pro aktivem Nutzer — das sind Mitarbeitende, die über DYNO einen Nettovertrag einrichten und aktiv besparen. Maklerprovisionen fallen nicht an: 100 % des Beitrags fließen in die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, nicht in Vertriebskosten. Für größere Unternehmen wird das Pricing individuell definiert.

Wie lange dauert das Setup?

Das Onboarding dauert durchschnittlich 20 Minuten. DYNO verbindet sich mit über 100 HR- und Payroll-Systemen und übernimmt Mitarbeiterdaten automatisch.

Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mitarbeitende zahlen aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) und sparen Steuern und Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen mindestens 15 % Zuschuss geben.

Was unterscheidet DYNO von klassischer bAV?

Klassische bAV läuft über Makler mit Provisionssystem. DYNO ist provisionsfrei und ETF-basiert. Die Effektivkosten liegen bei 0,65 Prozentpunkten statt rund 1,86 bei typischen Provisionstarifen. Bei 300 € Monatsbeitrag und 35 Jahren Laufzeit sind das rund 172.000 € mehr Kapital. Modellrechnung, keine Zusage — ETF-basierte Verträge beinhalten Kursrisiken.

Mit welchen Versicherern arbeitet DYNO zusammen?

DYNO ist Multi-Carrier und bindet Alte Leipziger, myLife, Stuttgarter, Allianz, LV1871 und AXA an — alles in Deutschland zugelassene Versicherungsunternehmen. Für jeden Fall wird der passende Tarif gewählt.

Ist DYNO reguliert?

Die DYNO GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-35MU-42GOA-77 eingetragen. Registerbehörde ist die IHK Südlicher Oberrhein. Alle Produkte entsprechen den Anforderungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

DYNO

DYNO bietet Unternehmen eine moderne bAV-Lösung — provisionsfrei, transparent und staatlich gefördert. So kommt jeder Euro bei den Mitarbeitenden an.

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DYNO GmbH ist als Versicherungsvermittler gem. § 34d GewO bei der zuständigen IHK registriert. Aufsichtsbehörde: BaFin. Stand: 2026.

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