Für Unternehmen

Ressourcen

Ressourcen

Partner

Für Unternehmen

Arbeitnehmer

Preise

Login

Jetzt kostenlos testen

Betrieblichen Altersvorsorge > Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.

💡 Das solltest du wissen

  • Keine klassische Kündigung: Eine Kündigung der bAV ist rechtlich nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Aufhebung möglich ist.

  • Zustimmung erforderlich: Sowohl Arbeitgeber als auch die Versicherungsgesellschaft müssen der Aufhebung zustimmen.

  • Alternative: Eine Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen ist immer eine Option.

💡 Das solltest du wissen

  • Keine klassische Kündigung: Eine Kündigung der bAV ist rechtlich nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Aufhebung möglich ist.

  • Zustimmung erforderlich: Sowohl Arbeitgeber als auch die Versicherungsgesellschaft müssen der Aufhebung zustimmen.

  • Alternative: Eine Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen ist immer eine Option.

Kurz & knapp erklärt

Kurz & knapp erklärt

Ausnahmefälle: Wann eine Aufhebung möglich ist

Niedriges Vertragsguthaben oder Rückkaufswert

Wenn in deiner bAV nur ein sehr geringer Betrag angespart wurde, kann es möglich sein, den Vertrag aufzulösen. Das kann der Fall sein, wenn der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt. Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss dieser Auflösung zustimmen.

Wenn in deiner bAV nur ein sehr geringer Betrag angespart wurde, kann es möglich sein, den Vertrag aufzulösen. Das kann der Fall sein, wenn der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt. Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss dieser Auflösung zustimmen.

Auflösung der Entgeltumwandlung

Eine weitere Option besteht darin, die Entgeltumwandlung innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu beenden. Auch hier ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wenn er einverstanden ist, kann eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgen. Allerdings muss auch die Versicherungsgesellschaft den Ausnahmefall akzeptieren.

Eine weitere Option besteht darin, die Entgeltumwandlung innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu beenden. Auch hier ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wenn er einverstanden ist, kann eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgen. Allerdings muss auch die Versicherungsgesellschaft den Ausnahmefall akzeptieren.

Einschränkungen und Alternativen

Finanzstabilität der Versicherungsgesellschaft: Wie sicher ist dein Anbieter?

Eine Aufhebung der bAV ist nur während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst du die bAV nicht auflösen. Zudem handelt es sich bei der Aufhebung nicht um eine klassische Kündigung. Vielmehr ist es eine Beendigung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, die sowohl die Zustimmung des Arbeitgebers als auch oft die des Versorgungsträgers erfordert.

Falls eine Aufhebung nicht in Frage kommt, gibt es Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen. Das bedeutet, dass keine zukünftigen Beiträge mehr in die bAV eingezahlt werden, aber der bestehende Vertrag weiterhin bestehen bleibt.

Eine Aufhebung der bAV ist nur während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst du die bAV nicht auflösen. Zudem handelt es sich bei der Aufhebung nicht um eine klassische Kündigung. Vielmehr ist es eine Beendigung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, die sowohl die Zustimmung des Arbeitgebers als auch oft die des Versorgungsträgers erfordert.

Falls eine Aufhebung nicht in Frage kommt, gibt es Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen. Das bedeutet, dass keine zukünftigen Beiträge mehr in die bAV eingezahlt werden, aber der bestehende Vertrag weiterhin bestehen bleibt.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir eine wertvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung der bAV ist rechtlich zwar nicht vorgesehen, aber es gibt spezielle Situationen, in denen eine Aufhebung möglich ist. Falls du unzufrieden bist, solltest du die Option der Beitragsfreistellung in Betracht ziehen und prüfen, ob dein Vertrag bei DYNO besser aufgehoben wäre – ganz ohne versteckte Kosten und Provisionen.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir eine wertvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung der bAV ist rechtlich zwar nicht vorgesehen, aber es gibt spezielle Situationen, in denen eine Aufhebung möglich ist. Falls du unzufrieden bist, solltest du die Option der Beitragsfreistellung in Betracht ziehen und prüfen, ob dein Vertrag bei DYNO besser aufgehoben wäre – ganz ohne versteckte Kosten und Provisionen.

Autor

Autor

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.

DYNO macht es Unternehmen leicht, ihren Mitarbeitern die Altersversorgung zu bieten, die sie verdienen.

Copyright © 2024 DYNO GmbH. All Rights Reserved

DYNO macht es Unternehmen leicht, ihren Mitarbeitern die Altersversorgung zu bieten,
die sie verdienen.

Copyright © 2024 DYNO GmbH. All Rights Reserved

DYNO macht es Unternehmen leicht, ihren Mitarbeitern die Altersversorgung zu bieten, die sie verdienen.

Copyright © 2024 DYNO GmbH. All Rights Reserved

DYNO macht es Unternehmen leicht, ihren Mitarbeitern die Altersversorgung zu bieten, die sie verdienen.

Copyright © 2024 DYNO GmbH. All Rights Reserved