Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen (VL), weil der Tarifvertrag es verlangt und kümmern sich danach nicht weiter darum. Dabei ist VL einer der am stärksten unterschätzten Bausteine im Benefits-Mix: eine zusätzliche, staatlich geförderte Sparleistung, die bei guter Kommunikation zum Einstieg in eine moderne, kapitalmarktnahe Altersvorsorge wird. Seit der Reform der Einkommensgrenzen 2024 sind rund 14 Millionen Arbeitnehmer:innen zusätzlich für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt, doch die wenigsten wissen es. Für HR bedeutet das: ein Benefit mit echtem finanziellem Nutzwert, der sich ohne große Kosten kommunizieren lässt und sich nahtlos mit einer ETF-basierten bAV verzahnt.
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau der Belegschaft, gesetzlich verankert im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Der Zweck ist klar zweckgebunden: Das Geld darf nicht bar ausgezahlt werden, sondern muss in ein förderfähiges Anlageprodukt fließen, etwa einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder einen Fondssparplan. Für Arbeitgeber ist VL steuerlich wie regulärer Lohnaufwand zu behandeln, für Arbeitnehmer:innen zählt sie als geldwerter Vorteil.
Wer hat Anspruch, und wie hoch ist die Leistung üblicherweise?
Einen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf VL gibt es nicht. Die Zahlung ergibt sich meist aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag. Je nach Branche und Region liegen die üblichen Beträge zwischen rund 6,65 Euro und 40 Euro monatlich. Gerade in Branchen ohne tarifliche Regelung ist die freiwillige Einführung von VL ein einfacher, kostengünstiger Hebel, um sich im Wettbewerb um Fachkräfte von Mitbewerbern abzuheben, die diesen Baustein nicht anbieten.
Anlageformen: Wohin fließen VL?
Klassisch werden VL in einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baudarlehens eingezahlt. Zunehmend relevant, gerade für jüngere und digital-affine Zielgruppen, ist die Anlage in einen Fondssparplan auf Aktien-ETFs, etwa auf den MSCI World. Diese Variante ist stärker kapitalmarktnah als klassisches Zinssparen und bietet über lange Anlagezeiträume historisch deutlich höhere Renditechancen, verbunden mit den üblichen Kursschwankungsrisiken von Wertpapieren.
Die Arbeitnehmersparzulage im Detail
Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung, die zusätzlich zur eigentlichen VL-Zahlung gewährt wird, sofern das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit 2024 gelten deutlich angehobene Einkommensgrenzen: 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Paare, jeweils bezogen auf das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Vor der Reform lagen die Grenzen bei 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro für Fondssparen und bei 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro für Bausparen.
Anlageform | Fördersatz | Max. geförderte Einzahlung p.a. | Max. Zulage p.a. |
|---|---|---|---|
Aktienfonds- / ETF-Sparplan | 20 % | 400 € | 80 € |
Bausparvertrag / Baudarlehenstilgung | 9 % | 470 € | ca. 43 € |
Kombination beider Formen (Single) | — | — | bis 123 € |
Kombination beider Formen (Single) | — | — | bis 246 € |
Wichtig für die HR-Kommunikation: Die Einkommensgrenze betrifft ausschließlich den Anspruch auf die staatliche Zulage. VL selbst kann unabhängig vom Einkommen vereinbart und gezahlt werden.
Die Sperrfrist: die 6+1-Regel erklärt
Für Fonds- und Banksparpläne gilt in der Regel die 6+1-Regel: sechs Jahre Einzahlungsphase, gefolgt von einem Jahr Ruhephase, insgesamt also sieben Jahre. Bei Bausparverträgen wird üblicherweise auch im siebten Jahr noch eingezahlt. Wird während der Sperrfrist vorzeitig über das geförderte Guthaben verfügt, entfällt in der Regel rückwirkend der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, und der Vertrag gilt als aufgelöst. Damit keine Förderjahre verloren gehen, lohnt es sich, bereits gegen Ende des sechsten Jahres einen neuen VL-Vertrag abzuschließen und den bestehenden auslaufen zu lassen.
VL versus Entgeltumwandlung und bAV: zwei Hebel, ein Ziel
VL und betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung werden in der Praxis oft verwechselt, funktionieren aber grundlegend unterschiedlich und schließen sich nicht aus.
Merkmal | VL | Entgeltumwandlung / bAV |
|---|---|---|
Finanzierung | Zusätzliche AG-Leistung | Umwandlung von Bruttogehalt |
Förderung | Arbeitnehmersparzulage (bis 123 €/Jahr) | Steuer- und SV-Freiheit bis 4 % der BBG (§ 3 Nr. 63 EStG) |
Bindung | Sperrfrist ca. 7 Jahre | In der Regel bis zum Renteneintritt |
Typischer Betrag | 6,65 € bis 40 € monatlich | Deutlich höhere Beträge möglich |
Zweck | Allgemeiner Vermögensaufbau | Zweckgebundene Altersvorsorge |
Für die Praxis ergibt sich daraus eine klare Reihenfolge: VL in einen ETF-Fondssparplan ist für viele Mitarbeitende der niedrigschwellige Einstieg in den kapitalmarktnahen Vermögensaufbau. Sobald Gehalt und Bewusstsein für Altersvorsorge steigen, wird daraus häufig der natürliche Übergang zur Entgeltumwandlung in eine ETF-basierte bAV, bei der deutlich größere Beträge steuerlich gefördert investiert werden können. HR, die VL aktiv erklären, öffnen damit automatisch die Tür für das nächste, wirkungsvollere Gespräch über die bAV.
Warum VL ein unterschätzter Hebel für Employer Branding ist
Die meisten Mitarbeitenden kennen weder ihren VL-Anspruch noch die Höhe der möglichen staatlichen Förderung. Eine aktive, verständliche Kommunikation durch HR erhöht den wahrgenommenen Wert des gesamten Benefit-Pakets, ohne dass dafür zwangsläufig zusätzliche Kosten entstehen, sofern VL bereits gezahlt wird. Besonders wirksam ist das bei Berufseinsteiger:innen und einkommensschwächeren Gruppen: Laut der Studie von Roland Berger und der HoFT Berlin sind gerade Beschäftigte in KMU überdurchschnittlich stark von finanziellem Stress betroffen, und reine Gehaltserhöhungen lösen dieses Problem allein nicht. Strukturierte, gut erklärte Benefits wie VL setzen genau hier an.
Praxis-Checkliste für Arbeitgeber
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen: Besteht bereits ein VL-Anspruch, und in welcher Höhe?
Ohne tarifliche Pflicht: freiwillige VL als kostengünstigen Wettbewerbsvorteil im Recruiting prüfen.
ETF-Fondssparplan aktiv als moderne Anlageoption kommunizieren, nicht nur den klassischen Bausparvertrag.
Mitarbeitende jährlich an die Arbeitnehmersparzulage und die Anlage VL in der Steuererklärung erinnern.
VL-Kommunikation bewusst mit dem Thema Entgeltumwandlung und bAV verzahnen, statt beides getrennt zu behandeln.
Digitale, provisionsfreie Anbieter prüfen, die beide Bausteine, VL-nahes ETF-Sparen und bAV, aus einer Hand abbilden können.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber verpflichtend?
Nein. Eine Pflicht besteht nur, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der individuelle Arbeitsvertrag das vorsieht. Ohne eine solche Grundlage ist die Zahlung freiwillig.
Wie beantragen Mitarbeitende die Arbeitnehmersparzulage?
Über die Anlage VL in der jährlichen Einkommensteuererklärung. Eine rückwirkende Beantragung ist bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Sparjahr möglich.
Können VL und eine betriebliche Altersvorsorge parallel laufen?
Ja. Beide Bausteine sind rechtlich unabhängig voneinander und schließen sich nicht gegenseitig aus oder rechnen sich gegeneinander an.
Was passiert mit dem VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?
Der bestehende Vertrag läuft beim gewählten Anbieter grundsätzlich weiter. Ob der neue Arbeitgeber die Einzahlungen fortführt, muss individuell vereinbart werden.
Verlieren Gutverdiener den Anspruch auf VL selbst, wenn sie über der Einkommensgrenze liegen?
Nein. Die Einkommensgrenzen gelten ausschließlich für den Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage, nicht für die VL-Zahlung des Arbeitgebers selbst.
Fazit
Vermögenswirksame Leistungen sind selten das Herzstück einer Benefits-Strategie, aber sie sind ein einfacher, gut erklärbarer Einstiegspunkt in ein größeres Thema: die kapitalmarktnahe, moderne Altersvorsorge. Wer VL aktiv kommuniziert und konsequent mit dem nächsten Schritt, der ETF-basierten bAV über Entgeltumwandlung, verzahnt, macht aus einem Pflichtthema einen echten Employer-Branding-Baustein. DYNO bietet genau diese Verzahnung: eine provisionsfreie, vollständig digitale und ETF-basierte bAV-Plattform, die Arbeitgebern die Administration abnimmt und Mitarbeitenden einen verständlichen, transparenten Weg zum Vermögensaufbau bietet.
Dieser Kommentar gibt die Einschätzung von DYNO wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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