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Marc Karkossa, Experte für digitale provisionsfreie bAV
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zentraler Baustein der Altersabsicherung. Als Arbeitgeber legst du die Rahmenbedingungen fest. Entscheidend dafür ist die Versorgungsordnung, die regelt, welche Wege der bAV genutzt werden und wer Anspruch auf Leistungen hat. In diesem Ratgeber erfährst du, worauf es dabei ankommt.
Kurz zusammengefasst
Die Wahl des Durchführungsweges
Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit zu entscheiden, welche Durchführungswege für die bAV angeboten werden. Die gängigste Form ist die Direktversicherung, aber es gibt auch andere Optionen wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen. Es ist wichtig, dass du diese Entscheidung gut überlegst, da sie maßgeblich die Art und Weise beeinflusst, wie deine Mitarbeitenden für ihr Alter vorsorgen.
Zugangsregeln für Mitarbeitende
Alle gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Mitarbeitenden haben ein Anrecht auf eine bAV. Innerhalb der Versorgungsordnung kannst du jedoch festlegen, wer Zugang zu bestimmten Zuschüssen erhält und welche Bedingungen, wie z.B. die Betriebszugehörigkeit, erfüllt sein müssen. Diese Regelungen bieten dir Flexibilität, um die bAV an die Bedürfnisse deines Unternehmens und deiner Mitarbeitenden anzupassen.
Bestimmung der Leistungsarten
Neben der klassischen Altersvorsorge kannst du in der Versorgungsordnung auch andere Leistungsarten definieren, wie z.B. die Hinterbliebenen- oder Invaliditätsvorsorge. Diese zusätzlichen Leistungen können die Attraktivität der bAV für deine Mitarbeitenden deutlich erhöhen und tragen dazu bei, ein umfassendes Vorsorgepaket anzubieten.
Fazit
Die Versorgungsordnung ist ein essenzielles Element der betrieblichen Altersvorsorge, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende erhebliche Vorteile bietet. Eine sorgfältige Planung und klare Regelungen können dazu beitragen, dass die bAV nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch attraktiv für die Belegschaft ist. Es empfiehlt sich, die Versorgungsordnung von einem Experten erstellen zu lassen und durch geeignete Softwarelösungen zu unterstützen. So stellst du sicher, dass deine Mitarbeitenden optimal für das Alter vorsorgen können.
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber und Mitarbeitende
über DYNO wissen wollen.
Was ist DYNO?
DYNO ist die digitale Plattform für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Arbeitgeber richten ihre bAV in durchschnittlich 20 Minuten ein — ohne Provision, ohne Makler, ETF-basiert. Über 600 Unternehmen vertrauen DYNO.
Was kostet DYNO für Arbeitgeber?
DYNO berechnet eine Grundgebühr plus eine Gebühr pro aktivem Nutzer — das sind Mitarbeitende, die über DYNO einen Nettovertrag einrichten und aktiv besparen. Maklerprovisionen fallen nicht an: 100 % des Beitrags fließen in die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, nicht in Vertriebskosten. Für größere Unternehmen wird das Pricing individuell definiert.
Wie lange dauert das Setup?
Das Onboarding dauert durchschnittlich 20 Minuten. DYNO verbindet sich mit über 100 HR- und Payroll-Systemen und übernimmt Mitarbeiterdaten automatisch.
Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mitarbeitende zahlen aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) und sparen Steuern und Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen mindestens 15 % Zuschuss geben.
Was unterscheidet DYNO von klassischer bAV?
Klassische bAV läuft über Makler mit Provisionssystem. DYNO ist provisionsfrei und ETF-basiert. Die Effektivkosten liegen bei 0,65 Prozentpunkten statt rund 1,86 bei typischen Provisionstarifen. Bei 300 € Monatsbeitrag und 35 Jahren Laufzeit sind das rund 172.000 € mehr Kapital. Modellrechnung, keine Zusage — ETF-basierte Verträge beinhalten Kursrisiken.
Mit welchen Versicherern arbeitet DYNO zusammen?
DYNO ist Multi-Carrier und bindet Alte Leipziger, myLife, Stuttgarter, Allianz, LV1871 und AXA an — alles in Deutschland zugelassene Versicherungsunternehmen. Für jeden Fall wird der passende Tarif gewählt.
Ist DYNO reguliert?
Die DYNO GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-35MU-42GOA-77 eingetragen. Registerbehörde ist die IHK Südlicher Oberrhein. Alle Produkte entsprechen den Anforderungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

