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Marc Karkossa - Experte für digitale betriebliche Altersvorsorge
Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Niedriges Vertragsguthaben
Auflösung der Entgeltumwandlung
Einschränkungen und Alternativen
Fazit
Kurz zusammengefasst
Niedriges Vertragsguthaben
Wenn nur geringe Beträge in deiner bAV angespart wurden, kann eine Auflösung möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt und dein Arbeitgeber zustimmt.
Auflösung der Entgeltumwandlung
Auch die Beendigung der Entgeltumwandlung während des Arbeitsverhältnisses ist eine Option. Dazu braucht es die Zustimmung deines Arbeitgebers und meist auch die der Versicherungsgesellschaft.
Einschränkungen und Alternativen
Eine Aufhebung ist nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich und erfordert mehrere Zustimmungen. Falls das nicht geht, können Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Pausieren der Einzahlungen genutzt werden.
Ausnahmefälle: Wann eine Aufhebung möglich ist
Niedriges Vertragsguthaben oder Rückkaufswert
Wenn in deiner bAV nur ein sehr geringer Betrag angespart wurde, kann es möglich sein, den Vertrag aufzulösen. Das kann der Fall sein, wenn der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt. Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss dieser Auflösung zustimmen.
Auflösung der Entgeltumwandlung
Eine weitere Option besteht darin, die Entgeltumwandlung innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu beenden. Auch hier ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wenn er einverstanden ist, kann eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgen. Allerdings muss auch die Versicherungsgesellschaft den Ausnahmefall akzeptieren.
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Eine Aufhebung der bAV ist nur während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst du die bAV nicht auflösen. Zudem handelt es sich bei der Aufhebung nicht um eine klassische Kündigung. Vielmehr ist es eine Beendigung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, die sowohl die Zustimmung des Arbeitgebers als auch oft die des Versorgungsträgers erfordert.
Falls eine Aufhebung nicht in Frage kommt, gibt es Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen. Das bedeutet, dass keine zukünftigen Beiträge mehr in die bAV eingezahlt werden, aber der bestehende Vertrag weiterhin bestehen bleibt.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir eine wertvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung der bAV ist rechtlich zwar nicht vorgesehen, aber es gibt spezielle Situationen, in denen eine Aufhebung möglich ist. Falls du unzufrieden bist, solltest du die Option der Beitragsfreistellung in Betracht ziehen und prüfen, ob dein Vertrag bei DYNO besser aufgehoben wäre – ganz ohne versteckte Kosten und Provisionen.
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.

Berechtigte Fragen
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber und Mitarbeitende
über DYNO wissen wollen.
Was ist DYNO?+
DYNO ist die digitale Plattform für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Arbeitgeber richten ihre bAV in einem Tag ein — ohne Provision, ohne Makler, ETF-basiert. Über 600 Unternehmen vertrauen DYNO.
Was kostet DYNO für Arbeitgeber?+
DYNO ist für Arbeitgeber kostenlos. Es fallen keine Maklerprovisionen an — 100 % des Beitrags fließt in die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, nicht in Vertriebskosten.
Wie lange dauert das Setup?+
Das Onboarding dauert durchschnittlich 20 Minuten. DYNO verbindet sich mit über 100 HR- und Payroll-Systemen und übernimmt Mitarbeiterdaten automatisch.
Wie hoch ist die Aktivierungsrate?+
91 % der eingeladenen Mitarbeitenden aktivieren ihre bAV aktiv — im Branchendurchschnitt unter 30 %. DYNO erklärt, berät und begleitet digital ohne externe Berater.
Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?+
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mitarbeitende zahlen aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) und sparen Steuern + Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen mindestens 15 % Zuschuss geben.
Was unterscheidet DYNO von klassischer bAV?+
Klassische bAV läuft über Makler mit Provisionssystem. DYNO ist provisionsfrei und ETF-basiert: Bei 35 Jahren Laufzeit bedeutet das bis zu 208.400 € mehr Kapital im Vergleich zu klassischen Versicherungsprodukten.