7 Minuten
22.08.2025

Marc Karkossa - Experte für digitale betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine bAV? Hier klären wir die wichtigsten Fragen und erläutern, wer von dieser Vorsorgeform profitieren kann.
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Angestellte in befristeten oder unbefristeten Verträgen
Auszubildende
Teilzeitkräfte
Geringfügig Beschäftigte
Pflichtversicherte Mitarbeitende
Warum ist bAV wichtig
Kurz zusammengefasst
Anspruch auf bAV für viele Beschäftigte
Egal ob Geschäftsführung, Angestellte, Azubis, Teilzeitkräfte oder Minijobber – solange eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, gibt es Anspruch auf eine bAV.
Pflichtversicherung als Schlüssel
Die zentrale Voraussetzung ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer dort einzahlt, kann grundsätzlich auch eine bAV nutzen.
Mehr Sicherheit im Alter
Die bAV ermöglicht steuer- und sozialabgabenfreies Sparen aus dem Gehalt. So entsteht eine wertvolle Zusatzrente, die langfristig für mehr finanzielle Sicherheit sorgt.
Anspruch auf bAV – Wer ist berechtigt?
Geschäftsführer*innen und Geschäftsführer
Geschäftsführer*innen von Unternehmen haben in der Regel Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Regelung gilt sowohl für Unternehmen mit einer gesetzlichen Verpflichtung als auch für solche, die freiwillig eine bAV anbieten.
Angestellte in befristeten oder unbefristeten Verträgen
Egal, ob du einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hast, du bist grundsätzlich berechtigt, eine bAV abzuschließen, sofern du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist.
Auszubildende
Auch Auszubildende können Anspruch auf eine bAV haben. Sie sind oft pflichtversichert und können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Teilzeitkräfte
Wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du ebenfalls Anspruch auf eine bAV, vorausgesetzt, du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, können ebenfalls eine bAV in Anspruch nehmen. Auch hier gilt die Voraussetzung der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Pflichtversicherte Mitarbeitende
Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet) – wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Warum ist bAV wichtig?
Eine betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es dir, einen Teil deines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine private Altersvorsorge einzuzahlen. Das bedeutet, dass du für deine Rente sparen kannst, ohne sofort Abzüge durch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu haben. Dies kann deine spätere Rente erheblich aufbessern und dir eine zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter bieten.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und steht vielen Arbeitnehmerinnen offen. Ob Geschäftsführerin, Angestellter, Auszubildender oder Teilzeitkraft – die Voraussetzung ist oft nur die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nutze die Möglichkeit der bAV, um für deinen Ruhestand vorzusorgen und deine finanzielle Zukunft zu sichern.
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.