Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Ein Jobwechsel kann viele Fragen aufwerfen, besonders im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge. Hier sind wichtige Schritte und Überlegungen, die du beachten solltest:

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Ein Jobwechsel kann viele Fragen aufwerfen, besonders im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge. Hier sind wichtige Schritte und Überlegungen, die du beachten solltest:

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Ein Jobwechsel kann viele Fragen aufwerfen, besonders im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge. Hier sind wichtige Schritte und Überlegungen, die du beachten solltest:

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Ein Jobwechsel kann viele Fragen aufwerfen, besonders im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge. Hier sind wichtige Schritte und Überlegungen, die du beachten solltest:

💡 Das solltest du wissen

  • In vielen Fällen kannst du deine betriebliche Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

  • Ein Jobwechsel ist eine gute Gelegenheit die Konditionen deiner bAV zu prüfen, denn du hast die Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einen neuen, besseren Vertrag zu überführen (DKÜ)

💡 Das solltest du wissen

  • In vielen Fällen kannst du deine betriebliche Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

  • Ein Jobwechsel ist eine gute Gelegenheit die Konditionen deiner bAV zu prüfen, denn du hast die Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einen neuen, besseren Vertrag zu überführen (DKÜ)

Kurz & knapp erklärt

Kurz & knapp erklärt

Wie du entscheidest, wie viel du in die bAV einzahlen solltest

1. Vertragsbedingungen prüfen

Zuerst solltest du die Konditionen deines bestehenden betrieblichen Altersvorsorgevertrags prüfen. Es ist entscheidend zu wissen, ob dein Vertrag gute oder schlechte Konditionen hat. Falls du dir unsicher bist, suche dir professionelle Hilfe, die deinen Vertrag bewerten kann. Wir helfen dir gerne weiter.

2. Möglichkeit des Versicherungsnehmerwechsels

Wenn dein Vertrag gute Konditionen bietet, kannst du bei deinen neuen Arbeitgeber darum bitten, dass er diesen Vertrag eins zu eins übernimmt. Dies wird als Versicherungsnehmerwechsel bezeichnet. Viele Arbeitgeber sind bereit, bestehende Verträge zu übernehmen, wenn sie den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes entsprechen.


⚠️ Wichtig:

Wenn du eine neue bAV abschließen musst, achte unbedingt darauf, dass keine Abschluss- & Vertriebskosten im Vertrag enthalten sind.

3. Umgang mit Verträgen mit schlechten Konditionen

Sollte dein aktueller Vertrag schlechte Konditionen aufweisen, ist es ratsam, einen neuen Vertrag mit besseren Bedingungen abzuschließen. Du hast das gesetzliche Recht, das bisher angesparte Vermögen aus deinem alten Vertrag in den neuen Vertrag zu überführen.


💡 Hier ein paar Beispiele aus unserem Vertragscheck:

4. Portierung und Deckungskapitalübertragung

Der Prozess, bei dem das angesparte Kapital von einem alten in einen neuen Vertrag übertragen wird, wird Portierung oder Deckungskapitalübertragung genannt. Dieses Recht ist gesetzlich verankert, und du solltest darauf bestehen, dass dein angespartes Kapital übertragen wird, um die Kontinuität deiner Altersvorsorge zu gewährleisten.

5. Vertragsprüfung und Beratung

Falls du Hilfe benötigst, um zu verstehen, wie man einen Vertrag prüft oder wenn du Unterstützung beim Prozess der Deckungskapitalübertragung brauchst, zögere nicht und lass' deinen Vertrag von uns checken. Wir helfen dir, die besten Entscheidungen für deine Situation zu treffen.

Fazit

Ein Jobwechsel muss nicht bedeuten, dass du bei deiner betrieblichen Altersvorsorge von vorne anfangen musst. Durch die richtige Planung und das Wissen über deine Rechte kannst du sicherstellen, dass deine Altersvorsorge nahtlos weitergeführt wird. Achte darauf, dass du alle Optionen kennst und nutze die gesetzlichen Regelungen zu deinem Vorteil.

Autor

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Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc Karkossa

Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.

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