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Aug 27, 2025

Marc Karkossa - Experte für digitale betriebliche Altersvorsorge
Die Frage, ob du deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen kannst, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV rechtlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du die bAV aufheben oder auflösen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Niedriges Vertragsguthaben
Auflösung der Entgeltumwandlung
Einschränkungen und Alternativen
Fazit
Kurz zusammengefasst
Niedriges Vertragsguthaben
Wenn nur geringe Beträge in deiner bAV angespart wurden, kann eine Auflösung möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt und dein Arbeitgeber zustimmt.
Auflösung der Entgeltumwandlung
Auch die Beendigung der Entgeltumwandlung während des Arbeitsverhältnisses ist eine Option. Dazu braucht es die Zustimmung deines Arbeitgebers und meist auch die der Versicherungsgesellschaft.
Einschränkungen und Alternativen
Eine Aufhebung ist nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich und erfordert mehrere Zustimmungen. Falls das nicht geht, können Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Pausieren der Einzahlungen genutzt werden.
Ausnahmefälle: Wann eine Aufhebung möglich ist
Niedriges Vertragsguthaben oder Rückkaufswert
Wenn in deiner bAV nur ein sehr geringer Betrag angespart wurde, kann es möglich sein, den Vertrag aufzulösen. Das kann der Fall sein, wenn der Rückkaufswert innerhalb einer bestimmten Grenze liegt. Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss dieser Auflösung zustimmen.
Auflösung der Entgeltumwandlung
Eine weitere Option besteht darin, die Entgeltumwandlung innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu beenden. Auch hier ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wenn er einverstanden ist, kann eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgen. Allerdings muss auch die Versicherungsgesellschaft den Ausnahmefall akzeptieren.
Einschränkungen und Alternativen
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Eine Aufhebung der bAV ist nur während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst du die bAV nicht auflösen. Zudem handelt es sich bei der Aufhebung nicht um eine klassische Kündigung. Vielmehr ist es eine Beendigung der Entgeltumwandlungsvereinbarung, die sowohl die Zustimmung des Arbeitgebers als auch oft die des Versorgungsträgers erfordert.
Falls eine Aufhebung nicht in Frage kommt, gibt es Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder das Pausieren der Einzahlungen. Das bedeutet, dass keine zukünftigen Beiträge mehr in die bAV eingezahlt werden, aber der bestehende Vertrag weiterhin bestehen bleibt.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir eine wertvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung der bAV ist rechtlich zwar nicht vorgesehen, aber es gibt spezielle Situationen, in denen eine Aufhebung möglich ist. Falls du unzufrieden bist, solltest du die Option der Beitragsfreistellung in Betracht ziehen und prüfen, ob dein Vertrag bei DYNO besser aufgehoben wäre – ganz ohne versteckte Kosten und Provisionen.
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.