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Marc Karkossa, Experte für digitale provisionsfreie bAV
Wenn Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie deren bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernehmen sollten. Diese Frage kommt häufiger vor, als man denkt, und sie bringt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich.
Kurz zusammengefasst
Ein Bestandsvertrag ist ein bereits bestehender bAV-Vertrag, den ein Mitarbeiter von einem früheren Arbeitgeber mitbringt. Der neue Arbeitgeber kann diesen übernehmen oder nur das Kapital in ein neues Modell übertragen lassen.
Die Übernahme eines Bestandsvertrags bedeutet auch die Übernahme aller Rechte und Pflichten. Ungünstige Konditionen oder fehlendes Kapital können für den Arbeitgeber finanzielle Risiken bedeuten.
Bei einer Deckungskapitalübertragung wird nur das Kapital in einen neuen Vertrag übertragen. Das reduziert rechtliche Risiken für den Arbeitgeber und kann dem Mitarbeiter bessere Konditionen sichern.
Was ist ein Bestandsvertrag in der bAV?
Ein Bestandsvertrag in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bezeichnet einen bereits bestehenden Vorsorgevertrag, den ein Mitarbeitender bei einem früheren Arbeitgeber abgeschlossen hat. Dieser Vertrag enthält die zugesagten Leistungen und das bereits angesparte Deckungskapital.
Beim Arbeitgeberwechsel hat der neue Arbeitgeber verschiedene Optionen hinsichtlich dieses Vertrags:
Er kann in den bestehenden Vertrag einsteigen und die bisherigen Rechte und Pflichten übernehmen.
Alternativ kann er das angesparte Deckungskapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen (Deckungskapitalübertragung), ohne den Vertrag selbst zu übernehmen.
Rechtliche Risiken bei der Übernahme von Bestandsverträgen
Ein bestehender bAV-Vertrag mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, doch Vorsicht ist geboten. Wenn Sie als Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen, übernehmen Sie auch sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Das kann problematisch werden, wenn der Vertrag ungünstige Konditionen aufweist. Ein häufiges Risiko besteht darin, dass der Vertrag weniger Kapital enthält als eingezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie als Arbeitgeber sogar nachschusspflichtig werden, was finanzielle Risiken birgt.
Die Alternative: Deckungskapitalübertragung
Eine sicherere und oft bessere Lösung ist die sogenannte Deckungskapitalübertragung. Diese vom Staat eingeführte Option ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Kapital aus seinem alten bAV-Vertrag in einen neuen Vertrag zu übertragen, der bessere Konditionen bietet. Für den Arbeitgeber reduziert sich so das rechtliche Risiko erheblich, während der Mitarbeiter von verbesserten Vertragsbedingungen profitiert. Das Ziel sollte immer sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Mitarbeiters bestmöglich berücksichtigt.
Fazit
Bevor Sie als Arbeitgeber bestehende bAV-Verträge übernehmen, sollten Sie diese gründlich prüfen lassen. Eine einfache Übernahme kann erhebliche Risiken bergen, die durch eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls durch eine Deckungskapitalübertragung vermieden werden können. Mit DYNO können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter einen fairen und provisionsfreien bAV-Vertrag erhalten, der keine versteckten Kosten enthält und langfristig die bestmögliche Rendite bietet.
Marc Karkossa
Marc ist Co-Founder & CEO von DYNO. Vor DYNO war der Versicherungsexperte Prokurist in der familieneigenen Versicherungsagentur.