DYNO – Betriebliche Altersvorsorge. Endlich einfach!
Die betriebliche Altersvorsorge kündigen - ist das überhaupt möglich? Viele Arbeitnehmer stellen sich diese Frage, wenn finanzielle Engpässe oder ein Jobwechsel anstehen. In diesem Artikel erfährst du, warum eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt, um flexibel auf Veränderungen zu reagieren.
Grundsätzlich ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht vorgesehen. Das Konzept der betrieblichen Altersvorsorge zielt darauf ab, die gesetzliche Rente im Alter zu ergänzen. Aus diesem Grund ist eine Kündigung seitens des Gesetzgebers unerwünscht.
Dennoch besteht die Möglichkeit, eigene Beiträge vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen und den Vertrag ruhen zu lassen, bis zur Altersrente. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das angesparte Kapital häufig auf das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers übertragen werden.
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen man möglicherweise eine betriebliche Altersvorsorge kündigen möchte. z.B.
Veränderung des Arbeitsplatzes: Wenn du deinen aktuellen Arbeitsplatz wechselst, kann es sein, dass die neue Firma eine andere betriebliche Altersvorsorge anbietet, die besser zu deinen Bedürfnissen passt.
Finanzielle Bedürfnisse: In bestimmten Situationen kann es vorteilhaft sein, deine betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, um dringende finanzielle Bedürfnisse zu decken. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu berücksichtigen.
Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel nicht ratsam.
Stattdessen empfiehlt es sich, die Vorsorge privat fortzuführen oder das Kapital auf das Versorgungssystem eines neuen Arbeitgebers zu übertragen.
Eine Kündigung ist mit hohen Kosten verbunden und führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Die Auszahlungssumme wird durch Steuern und Sozialabgaben erheblich geschmälert.
Die Beitragsfreistellung ist eine Alternative zur Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei wird der Vertrag weiterhin aufrechterhalten, jedoch müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die bis dahin angesparte Summe wird im Alter als Rente ausgezahlt. Durch die Einstellung der Beitragszahlungen fällt die Betriebsrente jedoch geringer aus als ursprünglich vereinbart. Diese Option ist besonders geeignet, wenn finanzielle Engpässe auftreten, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder wenn der neue Arbeitgeber nur schlechtere Tarife für die betriebliche Altersvorsorge anbietet. Alternativ kann die betriebliche Altersvorsorge in vielen Fällen auch privat mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden.
Die Unterstützungskasse und die Direktzusage sind zwei häufig verwendete Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge von Geschäftsführern und leitenden Angestellten.
Bei der Unterstützungskasse ist eine Kündigung praktisch nicht möglich, sie kann lediglich stillgelegt werden. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen flexiblen Durchführungsweg, bei dem die Kündigung Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist.
Für Geschäftsführer, die sich ihre betriebliche Altersvorsorge auszahlen lassen, hat dies schwerwiegende steuerliche Folgen und kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden.
Arbeitnehmern sollten sich bewusst sein, dass eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge hohe Kosten verursachen kann.
Mögliche Kosten umfassen sofort fällige Steuern und Sozialabgaben sowie Verwaltungsgebühren des Versicherers. Während der Einzahlungsphase in die betriebliche Altersvorsorge wurden Steuern und Sozialabgaben eingespart. Bei einer Kündigung fallen diese Ersparnisse sofort an, da die Grundlage für die Vergünstigung entfällt. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Bei einem Jobwechsel besteht häufig die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge vom alten auf den neuen Arbeitgeber oder auf einen eigenen Vertrag zu übertragen. Diese Option ist in der Regel empfehlenswert, da die bereits angesparten Beträge erhalten bleiben und sich die Altersvorsorge nahtlos fortsetzen lässt.
Es ist ratsam, sich bei einem Jobwechsel frühzeitig über die Möglichkeiten zur Übertragung zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
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